Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 21.04.2020 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Ehringhausen kam es am 30.04.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee der DITIB. Unbekannte brachen in die Moschee ein und verursachten Sachbeschädigungen. Quelle: DITIB
In der Nacht zum 01.05.2026 wurde die Moschee der Türkisch-Islamischen Gemeinde Memmingen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte bewarfen die Moschee mit Luftballons, die mit Tierblut gefüllt waren, und brachten zudem einen Schweinekopf auf den Halbmond an der Außenmauer der Moschee an. Der Staatsschutz der Kriminalpolizei Memmingen ermittelt wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft und Sachbeschädigung. Quelle: Blut und Tierkopf an Memminger Moschee: Staatsschutz ermittelt | BR24