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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Berlin

Veröffentlicht am 05/10/2020 Dokumentationsnummer: BE20200225B

Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 25.02.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Berlin
Ort Berlin
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 25.02.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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