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Verhetzende Beleidigung in Köln

Veröffentlicht am 12/06/2024 Dokumentationsnummer: NW20231103K

In Köln kam es am 03.11.2023 der Bundestagsdrucksache 20/1129 zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Kölner Zentralmoschee. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.  

Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)

https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/6fc2f69f-5269-4b3a-8732-cb5f929d18cf20240403%20M%C3%9C%20Bericht%202023.pdf

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Köln
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Verhetzende Beleidigung
Datum des Angriffes 03.11.2023
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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