Am 25.08.2019 randalierten 4 Mädchen zwischen 8 und 15 Jahre in der Zentralmoschee Gießen. Sie schmissen einen Koran und eine türkische Flagge in die Mülltonne. Sie beschädigten das Soundsystem der Moschee, beschmierten die Tür mit islamfeindlichen Schriftzügen, demolierten Gebetsketten und verteilten die Perlen in dem Gebetsraum. Die Überwachungskamera zeichnete diesen Angriff auf. Die Polizei wurde verständigt.
In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Quelle: ADS-DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd