Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 25.08.2019 in Gießen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 28.08.2019 randalierten 4 Mädchen zwischen 8 und 15 Jahre in der Zentralmoschee Gießen. Sie schmissen einen Koran und eine türkische Flagge in die Mülltonne. Sie beschädigten das Soundsystem der Moschee, beschmierten die Tür mit islamfeindlichen Schriftzügen, demolierten Gebetsketten und verteilten die Perlen in dem Gebetsraum. Die Überwachungskamera zeichnete diesen Angriff auf. Die Polizei wurde verständigt. Sie haben die Ermittlung aufgenommen. Quelle: DITIB