Am 08.04.2018 kam es in Darmstadt zu einem Moscheeangriff. Nachts um 2:30 Uhr wurden die Fenster der Emir-Sultan-Moschee (ATIB) mit Pflastersteinen eingeschlagen. Außerdem wurden auf die Außenfassade antitürkische Parolen gesprüht. Aufgrund eines Bekennerschreibens ist die Tat als linksextremistisch motiviert zu bewerten.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd