Am 08.04.2018 kam es in Darmstadt zu einem Moscheeangriff. Nachts um 2:30 Uhr wurden die Fenster der Emir-Sultan-Moschee (ATIB) mit Pflastersteinen eingeschlagen. Außerdem wurden auf die Außenfassade antitürkische Parolen gesprüht. Aufgrund eines Bekennerschreibens ist die Tat als linksextremistisch motiviert zu bewerten.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898