Am 08.04.2018 kam es in Darmstadt zu einem Moscheeangriff. Nachts um 2:30 Uhr wurden die Fenster der Emir-Sultan-Moschee (ATIB) mit Pflastersteinen eingeschlagen. Außerdem wurden auf die Außenfassade antitürkische Parolen gesprüht. Aufgrund eines Bekennerschreibens ist die Tat als linksextremistisch motiviert zu bewerten.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf