Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 29.09.2016 in Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 16.08.2015 in Halle zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 30.06.2018 kam es erneut zu Schüssen aus einem benachbarten Hochhaus auf das Islamische Kulturcenter Halle e.V. (ZMD). Eine Person wurde verletzt. Bereits im Februar 2018 kam es zu einem Angriff mit einem Luftgewehr auf dieselbe Moschee, bei dem ebenfalls ein Mann verletzt wurde. Der Staatschutz wurde eingeschaltet. Quelle
Am 02.02.2018 kam es in Halle-Neustadt zu einem Moscheeangriff. Die Moschee „Islamisches Kulturzentrum am Meeresbrunnen“ (ZMD) wurde von bisher unbekannten Tätern beschossen. Demnach befanden sich die Täter in einem benachbarten Hochhaus und schossen gegen die Wand des Moscheegebäudes. Die Polizei vermutet den Einsatz von Luftgewehr-Geschossen. Zur Tatzeit fand ein Kurs in der Moschee statt, ein 34-jähriger Besucher der Moschee wurde an seiner Hand verletzt. Dieser meldete den Vorfall der Polizei und erstattete Anzeige. Quelle