Am 02.02.2018 kam es in Halle-Neustadt zu einem Moscheeangriff. Die Moschee „Islamisches Kulturzentrum am Meeresbrunnen“ (ZMD) wurde von bisher unbekannten Tätern beschossen.
Demnach befanden sich die Täter in einem benachbarten Hochhaus und schossen gegen die Wand des Moscheegebäudes. Die Polizei vermutet den Einsatz von Luftgewehr-Geschossen. Zur Tatzeit fand ein Kurs in der Moschee statt, ein 34-jähriger Besucher der Moschee wurde an seiner Hand verletzt. Dieser meldete den Vorfall der Polizei und erstattete Anzeige.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd