Am 11.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Zwickau. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.04.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Neunkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände ...
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Am 26.09.2024 wurde die Fassade der DITIB Zentralmoschee in Kehl beschmiert. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
Am 25.09.2024 wurde die Moschee Masjid al Hidaya in Kehl mit politischen Parolen beschmiert. Die Staatsanwaltschaft geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein polit. Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.