Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 23.05.2017 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 19.05.2017 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht auf Dienstag, 02.05.2017, wurde die Kasseler Stadt Moschee von Unbekannten angegriffen. Die Fassade der Moschee wurde mit Farbe beschmiert, die Fensterscheiben der Moschee wurde zerschlagen. Außerdem wurden politische Parolen an die Wände geschrieben.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 16.05.2017 in Lüchow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 29.05.2017 wurden auf der Baustelle der Ahmadiyya Gemeinde Schweinekadaver auf Pfählen aufgespießt. Insgesamt wurden neun Pfähle mit Schweineköpfen, -pfoten und Innereien auf dem Gelände verteilt. Zuvor kam es zu Protesten gegen den Neubau. Auf dem Nachbargrundstück wurden deswegen Holzkreuze errichtet. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Unbekannte setzten in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 28.05.2017 die Mülltonnen vor der noch im Bau befindlichen Koca Tepe Moschee in Bopfingen in Brand. Nachbarn bemerkten das Feuer vor der Moschee und Alarmierten die Polizei und die Feuerwehr. Das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass ein größerer Schaden angerichtet wurde. Es entstanden an der Fassade und dem Verbandsschild ein Sachschaden. Nach ersten Erkenntnissen handelte es sich um vier Täter. Die Polizei sprach nicht von einer islamfeindlich motivierten Tat, da nicht die Moschee, sondern die Mülltonnen in Brand gesetzt ...