Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 13.06.2017 in Fürstenwalde/Spee zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 09.06.2017 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.06.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 03.06.2017 in Freiberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 02.06.2017 in Düsseldorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstiges“ zugeordnet.
Am 13.05.2017 wollten Unbekannte einen Anschlag mittels Pyrotechnik auf den Gebetsraum des Vereines „Haus der Weisheit e. V.“ in Zwickau West verüben. Die unbekannten Täter brachten Pyrotechnik von außen an die Fensterscheibe des Gebetsraumes an. Diese wurde jedoch nicht gezündet. Am selben Tag wurde eine Bombe an einen „Döner Imbiss“ angebracht, die auch explodierte . Ein Sachschaden entstand, es wurde niemand verletzt. Beide Vorfälle fanden am Lutherviertel in Zwickau West, statt. Das für extremistische Straftaten zuständige Operative Abwehrzentrum (OAZ) ermittelte wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Islamfeindlichkeit wurde ...