Am 31.01.2020 wurden erneut die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand auch dabei ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Dieser hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Der Tatverdächtige hatte einige Tage zuvor die Scheiben der arabischen Moschee und die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Die Moscheeangriffe in Ulm wurden erst durch eine gemeinsame Erklärung des „Ulmer Rates der Religionen“ bekannt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 10.07.2019 in Mannheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 15.03.2019 in Sersheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 30.09.2019 erhielt die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weinheim e. V. eine Bombendrohung per E-Mail. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt und durchsucht. Nachdem bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges gefunden wurde, gab die Polizei Entwarnung. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz übernommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 11.07.2017 in Schwetzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.04.2017 in Freiamt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.