Die Fassade der Offenburger Zentralmoschee wurde am 26.09.2024 mit politischen Parolen beschmiert. Die Polizei konnte einen 43-jährigen Mann als Tatverdächtigen ermitteln. Dieser wird laut Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund ähnlicher Fälle gegenüber verschiedene Einrichtungen in Offenburg und Kehl verdächtigt. Die Parolen an der Moschee und anderen Einrichtungen würden keinen sinnlichen Zusammenhang aufweisen. Deshalb könne man von keiner politischen Motivation ausgehen.
Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB).
Quellen: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal
Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 09.10.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Saarbrücken. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Die Abou Bakr Moschee in Bergisch Gladbach wurde am Abend des 01.04.2025 mit Fäkalien beschmiert. Auf der Außenwand der Moschee hinterließen Unbekannte den Schriftzug „Jesus“. Die Polizei ermittelt. Quelle: Unbekannte beschmieren Außenwand einer Moschee mit Kot – IslamiQ