Am 28.01.2020 wurden die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand dabei ein Sachschaden. Der Tatverdächtige hatte ein Tag zuvor die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Quelle
Am 27.01.2020 wurden die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Dabei entstand ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Der Tatverdächtige hat sich zum Sachverhalt bislang nicht geäußert. Quelle
Am 19.02.2020 um 13:02 erhielt die Fatih Moschee in Bremen per Email eine Bombendrohung. Die Drohung enthielt auch rechtsextremistische Parolen. Die Polizei ließ das Gebäude räumen und durchsuchte es mit Spürhunden nach Sprengstoff. Bei der Durchsuchung wurde allerdings nichts entdeckt. Die Polizei verstärkte die Schutzmaßnahmen an der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Ermittelt wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Quelle
Am 31.01.2020 wurden erneut die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand auch dabei ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Dieser hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Der Tatverdächtige hatte einige Tage zuvor die Scheiben der arabischen Moschee und die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Die Moscheeangriffe in Ulm wurden erst durch eine gemeinsame Erklärung des „Ulmer Rates der Religionen“ bekannt. Quelle
Olga Janzen Viele Moscheen in Deutschland bieten Führungen für nicht-muslimisches Publikum an. Sie öffnen ihre Türen unter dem Vorzeichen des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und verbinden damit unter anderem das Ziel Vorbehalte, Ängste und Vorurteile gegenüber dem Islam und Muslim*innen in Deutschland abzubauen. Das Angebot der Führungen erlebt ein reges Interesse. Eine der quantitativ bedeutendsten Zielgruppen sind dabei Schulklassen, die meist im Rahmen des Religionsunterrichts in Begleitung von Lehrkräften die Moscheen besuchen.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 08.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.