In der Nacht zum Freitag, 14.06.2016, wurde die Moschee der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken „Saraj-Bosna“ in Osnabrück Ziel eines Angriffes.
Dabei wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen und die Fassaden mit beleidigenden Schriftzügen beschmiert. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln. Dieser hatte seine Initialen auf der Fassade hinterlassen. Dieser habe, so erklärte die Polizei, eine psychische Erkrankung und sei bereits in Behandlung. Daher gehe die Polizei auch nicht von einer rechtsmotivierten Tat „im eigentlichen Sinne“ aus.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf