Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 02.10.2021 in Osnabrück zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
In der Nacht zum Freitag, 14.06.2016, wurde die Moschee der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken „Saraj-Bosna“ in Osnabrück Ziel eines Angriffes. Dabei wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen und die Fassaden mit beleidigenden Schriftzügen beschmiert. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln. Dieser hatte seine Initialen auf der Fassade hinterlassen. Dieser habe, so erklärte die Polizei, eine psychische Erkrankung und sei bereits in Behandlung. Daher gehe die Polizei auch nicht von einer rechtsmotivierten Tat „im eigentlichen Sinne“ aus. Quelle