Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 22.07.2019 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Am 05.04.2020 wurde die Heidelberger Yavuz Sultan Selim Moschee der DITIB zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Verband nahm den Angriff als „Verleumdung/Beleidigung“ mit islamfeindlicher Gesinnung auf. Quelle: ADS-DITIB
Folgend auf den Erhalt des Drohbriefs am 05.03.2020 erhielt die Türkisch Islamische Gemeinde in Röthenbach E-Mail mit bedrohlichem und islamfeindlichem Inhalt. Quelle: ADS-DITIB