Am 11.10.2019 kam es in IGMG-Moschee in Braunschweig zu einem Vorfall während des Freitagsgebets. Nach der Freitagspredigt erhob sich ein Mann, bat um Aufmerksamkeit und schrie, dass er von Gott komme, und das Gebet vom Satan sei. Der Vorsitzende der Gemeinde intervenierte und hinderte den Mann daran, das Gebet weiter zu stören. Von dem Vorfall gibt es Videoaufnahmen. Danach handelten drei Personen gemeinsam. Während die eine Person den Gottesdienst mit seinen Ausrufen störte, stellte ein weiterer Mann Aufnahmen mit seinem Handy her, und ein dritter Mann begleitete sie. Das Vorgehen des Mannes verwirrte und verängstigte die Besucher. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm den Fall auf. Später hat der Vorstand durch die Videoaufnahmen festgestellt, dass dieselben drei Personen eine Stunde vorher für einen ähnlichen Vorfall in der Moschee in Wolfenbüttel verantwortlich waren. Das Freitagsgebet wird in der Moschee in Braunschweig aufgrund der Arbeitszeiten eine Stunde später verrichtet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf