Die DITIB Zentralmoschee in Münster erhielt am 27.09.2023 einen islamfeindlichen Brief. Der Brief enthielt eine Karikatur des Propheten Muhammed (s) auf einem Spieß, über welche der Absender sagte, dass er diese verbreiten werde, weil er sie witzig finde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/28/moschee-erhaelt-brief-mit-islamfeindlichem-inhalt/
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd