Die DITIB Zentralmoschee in Münster erhielt am 27.09.2023 einen islamfeindlichen Brief. Der Brief enthielt eine Karikatur des Propheten Muhammed (s) auf einem Spieß, über welche der Absender sagte, dass er diese verbreiten werde, weil er sie witzig finde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/28/moschee-erhaelt-brief-mit-islamfeindlichem-inhalt/
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf