Am 08.11.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Göttingen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/14898
Eine Moschee in Hannover wurde am 25.11.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Eine Kölner Moschee wurde am 08.04.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Fassade der Moschee mit beleidigenden Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Quelle: Betroffene Moscheegemeinde