Am 25.02.2024 wurde die Außenfassade der IGMG-Moschee in Philippsburg mit einer islamfeindlichen Aufschrift beschmiert. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Die Ermittlungen laufen.
Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/25/unbekannte-beschmieren-moschee-mit-islamfeindlichen-parolen/
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Halle kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)