Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 16.11.2019 in Schwerin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 01.03.2020 wurde eine Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Außenfassade der Moschee mit gelber Farbe. Dabei wurden fünf Mal „AfD“ und die Zahl „61“ auf die Fassade gesprüht. Der Sachschaden wird auf einen dreistelligen Betrag geschätzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 04.07.2019 in Schwerin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 22.04.2016 wurde die Assalam Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffes. Das vom Islamischen Bund in Schwerin e. V. betriebene Gebetshaus in der Anne-Frank-Straße wurde am Donnerstag in den frühen Abendstunden von Unbekannten mit Steinen beworfen. Dabei zerbrachen einige Fenster der Moschee. Da die Moschee zu der Zeit nicht besucht war, gab es keine Verletzte. Die Polizei ging von einem Zufall aus. Quelle: FAIR