Am 01.03.2020 wurde eine Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Außenfassade der Moschee mit gelber Farbe. Dabei wurden fünf Mal „AfD“ und die Zahl „61“ auf die Fassade gesprüht. Der Sachschaden wird auf einen dreistelligen Betrag geschätzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Update
In der Bundestagsdrucksache 19/20631 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 05.04.2020 wurde die Heidelberger Yavuz Sultan Selim Moschee der DITIB zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Verband nahm den Angriff als „Verleumdung/Beleidigung“ mit islamfeindlicher Gesinnung auf. Quelle: ADS-DITIB
Folgend auf den Erhalt des Drohbriefs am 05.03.2020 erhielt die Türkisch Islamische Gemeinde in Röthenbach E-Mail mit bedrohlichem und islamfeindlichem Inhalt. Quelle: ADS-DITIB