Am 01.03.2020 wurde eine Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Außenfassade der Moschee mit gelber Farbe. Dabei wurden fünf Mal „AfD“ und die Zahl „61“ auf die Fassade gesprüht. Der Sachschaden wird auf einen dreistelligen Betrag geschätzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd