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Sachbeschädigung in Schwerin

Veröffentlicht am 24/06/2020 Dokumentationsnummer: MV20191116SN

Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 16.11.2019 in Schwerin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ReligionsstätteDer Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich  zugeordnet werden.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Ort Schwerin
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 16.11.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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