Die Fassade der Offenburger Zentralmoschee wurde am 26.09.2024 mit politischen Parolen beschmiert. Die Polizei konnte einen 43-jährigen Mann als Tatverdächtigen ermitteln. Dieser wird laut Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund ähnlicher Fälle gegenüber verschiedene Einrichtungen in Offenburg und Kehl verdächtigt. Die Parolen an der Moschee und anderen Einrichtungen würden keinen sinnlichen Zusammenhang aufweisen. Deshalb könne man von keiner politischen Motivation ausgehen.
Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB).
Quellen: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal
Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
In Zapfendorf kam es am 14.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 24.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf