Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf
Die Yunus Emre Moschee in Landshut wurde am 21.01.2026 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte hinterließen Schlachtabfälle eines Schweines in dem Briefkasten und auf dem Gelände der Moschee. Der Staatsschutz ermittelt wegen „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Quelle: https://www.zeit.de/news/2026-01/21/schweinereste-nahe-moschee