Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 25.03.2022 in Greifswald zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898