Am 03.07.19 wurde die Moschee des Islamische-Kulturvereins (DITIB) in Schleswig Ziel eines Angriffs. Unbekannte zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten diese in der Toilette. Zudem beschädigten sie die Waschbecken und hinterließen Schmierereien, dessen Inhalte die Polizei nicht bekannt gab. Das Kommissariat 5 hat die Ermittlung aufgenommen.
Die Polizei nahm am 10.09.2019 einen 34-Jährigen fest, nachdem die Schleswiger Moschee erneut beschädigt wurde. Das Tatmotiv ist noch unklar.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898