Am 03.07.19 wurde die Moschee des Islamische-Kulturvereins (DITIB) in Schleswig Ziel eines Angriffs. Unbekannte zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten diese in der Toilette. Zudem beschädigten sie die Waschbecken und hinterließen Schmierereien, dessen Inhalte die Polizei nicht bekannt gab. Das Kommissariat 5 hat die Ermittlung aufgenommen.
Die Polizei nahm am 10.09.2019 einen 34-Jährigen fest, nachdem die Schleswiger Moschee erneut beschädigt wurde. Das Tatmotiv ist noch unklar.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf