Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf