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Körperverletzung in Hameln

Veröffentlicht am 05/12/2020 Dokumentationsnummer: NI20200317HM

Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 17.03.2020 in Hameln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Niedersachsen
Ort Hameln
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Körperverletzung
Datum des Angriffes 17.03.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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