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Köln | Störung des öffentlichen Friedens

Veröffentlicht am 04/04/2025 Dokumentationsnummer: NW20240802K

Am 02.08.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich Sonstige Zuordnung“ zugeordnet.  

Quelle: Drucksache 20/14898

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Köln
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 02.08.2024
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Sonstige Zuordnung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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