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Köln | Androhung von Straftaten

Veröffentlicht am 26/06/2026 Dokumentationsnummer: NW20250621K

Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 21.06.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. 

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf

 

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Köln
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 21.06.2025
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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