Am 12.11.2020 erhielt die DITIB Muradiyet Moschee in Hamburg einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen und Aussagen. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahmen die Ermittlungen auf.
Am 11.11.2020 erhielt die Muradiye Moschee in Duisburg ebenfalls einen Brief mit islamfeindlichem Inhalt.
Quelle: DITIB
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898