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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Südbrookmerland

Veröffentlicht am 25/06/2019 Dokumentationsnummer: NI20190207AUR

Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 07.02.2019 in der Gemeinde Südbrookmerland zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Niedersachsen
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 07.02.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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