Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 17.11.2015 in Saarbrücken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de
Eine Moschee in Hannover wurde am 25.11.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898