Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Am 22.11.2015 wurde die ZMD Moschee in Saarbrücken beschmiert. Quelle: Fair International e.V.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 17.11.2015 in Saarbrücken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.