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Islamfeindlicher Angriff auf Moschee/Religionsstätte in Nordhausen

Veröffentlicht am 25/07/2019 Dokumentationsnummer: TH20160617NDH

Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 17.06.2016 in Nordhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Thüringen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 17.06.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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