In Nordhausen kam es am 05.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14898 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 17.06.2016 in Nordhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.