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Islamfeindlicher Straftat auf Moschee/ Religionsstätte in Dortmund

Veröffentlicht am 25/07/2019 Dokumentationsnummer: NW20160622DO

Yazı koordinatları (Lat-Long) eksik!

Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 22.06.2016 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dortmund
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Bedrohung
Datum des Angriffes 22.06.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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