Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten.
Quellen: Drucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd