Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten.
Quellen: Drucksache 20/9262
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf