Am 08.08.2023 kam es in Frankfurt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten.
Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262