Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf

Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...
Zwischen dem 07.04.2022 und dem 14.04.2022 wurde die Tür der Saidi-Nursi-Moschee unter anderem mit einem Hakenkreuz beschmiert. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Hamburg hat die Ermittlungen übernommen. In der Bundestagsdrucksache 20/2989 wurde der Fall unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 https://www.mopo.de/hamburg/polizei/moschee-mit-hakenkreuz-beschmiert-staatsschutz-ermittelt/
Am 07.03.2022 kam im gemeinsamen Innenhof einer Moschee und eines Mehrfamilienhauses in Neukölln zu einem Brand. Beschädigt wurden durch den Brand mehrere Tische und Stühle, die auf dem Hof unter einem Pavillon abgestellt waren. Menschen wurden nicht verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Update: In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/1939 (petrapau.de) https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1183228.php
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 08.11.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 11.10.2021 in Menden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.