
Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte. Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert. ...
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 22.09.2023 kam es in Darmstadt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Kanuni Sultan Süleyman Moschee in Wiesloch wurde am 14.08.2023 Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschädigten ein Fenster der Moschee. Die Tatmotive sind bislang unbekannt. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Bundestagsdrucksache 20/9262 Unbekannte schlagen Fensterscheibe einer Moschee ein – IslamiQ
Am 02.01.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/6790 in Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB“ registriert. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006790.pdf
Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262