Am 22.09.2023 kam es in Darmstadt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Kanuni Sultan Süleyman Moschee in Wiesloch wurde am 14.08.2023 Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschädigten ein Fenster der Moschee. Die Tatmotive sind bislang unbekannt. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Bundestagsdrucksache 20/9262 Unbekannte schlagen Fensterscheibe einer Moschee ein – IslamiQ
Am 02.01.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/6790 in Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB“ registriert. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006790.pdf
Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...