Am 06.04.2024 soll ein 25-jähriger Mann den Eingangsbereich einer Moschee in Lingen während des Nachmittagsgebets verunreinigt haben. Die Polizei konnte den Täter daraufhin mithilfe von Zeugenaussagen fassen. Der Staatschutz ermittelt, da ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/11292 (bundestag.de) Staatsschutz ermittelt – Moschee in Lingen | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1926358.pdf (bundestag.de)
Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert. Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 20.05.2024 wurde eine Moschee in Göppingen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)