Am 01.09.2023 kam es in Wörth laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 08.09.2023 kam es in Görlitz laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Turkuaz Moschee (DITIB) in Regensburg wurde am 17.09.2023 Ziel von Vandalismus. Ein unbekannter Täter beschädigte die Eingangstüre der Moschee, sowie einiges an Mobiliar mit einem Hammer. Das geparkte Auto des Imams wurde ebenfalls beschädigt, was einen Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich verursachte. Ermittlungen wurden aufgenommen. In der PMK-Statistik wurde die Tat unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/18/moschee-von-unbekannten-in-regensburg-angegriffen/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de) Video: https://twitter.com/TRTDeutsch/status
In Regensburg kam es auch am 18.09.2023 zu einem Moscheeangriff. Die Küche von der Ar Rahman Moschee (Islamische Stiftung Regensburg) wurde verwüstet und wurde beschädigt. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.mittelbayerische.de/lokales/stadt-regensburg/nach-attacke-auf-ditib-weitere-moschee-in-regensburg-angegriffen-video-kursiert-im-netz-14359874 Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte. Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert. ...
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262