Am 07.04.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Idstein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet werden.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898