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Am 10.06.2015 sprühten zwei unbekannte Personen gegen 23.22 Uhr zehn Hakenkreuze und die Zahl 88 an die Wände der Bilal-i-Habesi-Moschee in Welzheim. Die Täter benutzten schwarze und rote Sprühfarbe. Während des Angriffs waren Besucher in der Moschee. Jedoch bekamen diese von der Tat nichts mit. Es wurde Anzeige bei der Polizei gestellt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd