In Ganderkesee wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 11.06.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Kaiserslautern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898